Grundbegriffe des Abgabenrechts: Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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6646-1
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ZLB: Kws 750 ZB 6805
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RE
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Abstract
Die zur Finanzierung der Staatsaufgaben benötigten finanziellen Mittel haben nach der dem X. Abschnitt des Grundgesetzes zugrundeliegenden Konzeption in erster Linie aus Steuern zu bestehen. Die Erhebung sonstiger Abgaben wird durch dieses Steuerstaatsprinzip freilich nicht ausgeschlossen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlich wie praktisch bedeutendsten Abgabenarten als terminologische Basis für eine nähere Befassung mit dem Finanzverfassungsrecht.
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Verwaltungsrundschau : VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft
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5
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145-149