Der Bühnenarbeitsvertrag und die Stellvertretung bei dessen Abschluß.
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SEBI: T 388
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DI
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Abstract
Der Bühnenarbeitsvertrag weist gegenüber dem allgemeinen Arbeitsvertrag verschiedene Besonderheiten auf.Charakteristisch ist z.B., daß der Vertrag befristet abgeschlossen wird.Nach Erläuterungen über den Begriff des Bühnenarbeitsvertrags, den Begriff der Stellvertretung und der Darlegung der Rechtsgrundlagen behandelt der Verfasser die verschiedenen Bühnenarbeitsverträge (Anfänger-, Saison-, Frist-, Aushilfs-, Gastspielvertrag) und ihre Rechtsnatur.Im Hauptteil seiner Untersuchung geht er auf die Voraussetzungen der Stellvertretung beim Abschluß eines Bühnenarbeitsvertrages ein.Stellvertretung ist nach r 164 I BGB die Abgabe einer Willenserklärung durch den Vertreter im Namen des Vertretenen mit Vertretungsmacht.Die dabei auftauchenden Probleme werden der Reihe nach behandelt (insbesondere auch die Wirksamkeitsvoraussetzungen).Ein eigenes Kapitel wird der Vertretungsmacht gewidmet.Zum Schluß werden die Rechtsfolgen der Stellvertretung beim Abschluß eines Bühnenarbeitsvertrages geschildert. chb/difu
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Bühnenarbeitsvertrag, Stellvertretung, Theater, Gastspiel, Saisonvertrag, Fristvertrag, Aushilfsvertrag, Arbeit, Arbeitsbedingung, Kultur
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Köln: (1966), XV, 64 S., Lit.
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Bühnenarbeitsvertrag, Stellvertretung, Theater, Gastspiel, Saisonvertrag, Fristvertrag, Aushilfsvertrag, Arbeit, Arbeitsbedingung, Kultur