Der Instrumentaleinsatz öffentlicher Unternehmen im Wettbewerbssystem des Gemeinsamen Marktes - unter besonderer Berücksichtigung der Ausnahmebereiche des GWB.

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SEBI: 87/2561

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Zusammenfassung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften verfolgen mit dem Einsatz öffentlicher Unternehmen unterschiedliche Zielsetzungen, die von der in erster Linie erwerbswirtschaftlichen Orientierung privater Unternehmen abweichen. Die öffentlichen Ziele betreffen Bereiche, die erhebliche Bedeutung für die nationale Wirtschaft haben. Es besteht daher in besonderem Maße die Gefahr, daß die Mitgliedsstaaten der Verfolgung dieser Ziele Vorrang vor der Anwendung des Gemeinschaftsrechts einräumen. Daher sind den Mitgliedstaaten nach Art. 90 Abs. 1 EWG-Vertrag in bezug auf diese Unternehmen dem Vertrag widersprechende Maßnahmen untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen bestehen besondere Eingriffsbefugnisse der Kommission nach Art. Abs. 3 EWG-Vertrag. Insbesondere kann die Kommission danach unzulässige Beihilfen oder auch gegen Gemeinschaftsrecht verstoßende staatliche Weisungen an die öffentlichen Unternehmen unterbinden. Problematisch ist, ob die Ausnahmeregelungen im deutschen Wettbewerbsrecht zugunsten bestimmter öffentlicher Unternehmen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch von Art. 90 Abs. 2 EWG-Vertrag anerkannt werden oder ob auf europäischer Ebene keine Sonderstellung deutscher öffentlicher Unternehmen besteht. chb/difu

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Wettbewerbsbeschränkung, Öffentliches Unternehmen, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Wirtschaftspolitik, Gemeindeunternehmen, Recht, Wirtschaft

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Berlin: (1984), ca. 300 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1987)

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Wettbewerbsbeschränkung, Öffentliches Unternehmen, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Wirtschaftspolitik, Gemeindeunternehmen, Recht, Wirtschaft

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