Zweite Stufe der Städtebaurechtsnovelle. Bewertung der Änderungen in BauGB und BauNVO aus kommunaler Sicht.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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RE

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Abstract

Am 1. Juli 2013 soll die zweite Stufe der Städtebaurechtsnovelle in Kraft treten. Dabei stehen die Stärkung der Innenentwicklung und die Anpassung der Baunutzungsverordnung im Mittelpunkt. Aus kommunaler Sicht sind vor allem die Neuregelungen zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan sowie sie verbesserten Seuerungsmöglichkeiten bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu begrüßen. Auch klarstellende Änderungen zu städtebaulichen Verträgen sind positiv. Allerdings wird bei den Neuregelungen zu den sogenannten Schrottimmobilien den DStBG-Forderungen, die Eigentümer zur Kostenübernahme für den Rückbau zu verpflichten, im Regierungsentwurf nicht Rechnung getragen.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 11

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S. 483-486

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