Die Rechtsstellung des Theaterintendanten.
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SEBI: T 362
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DI
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Abstract
,,Intendant'' ist der Titel eines künstlerischen Leiters von Staats- bzw.Stadttheatern.Nachdem der Autor einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Theaterleitung gegeben hat, wobei sich herausstellte, daß der Intendant eine aus Frankreich übernommene, im 18.Jahrhundert entwickelte Institution des höfischen Verwaltungssystems ist, behandelt er die heutige Organisation der Theaterleitung In der Regel besteht in der heutigen Zeit ein Dualismus zwischen dem Intendanten als künstlerischem Leiter eines Theaters und dem Verwaltungsleiter.Je nach der rechtlichen Ausgestaltung der Theaterverfassung kann entweder der eine oder der andere, bisweilen auch beide in Koordination oberster Leiter des Theaters sein.In der Untersuchung werden die Begriffe des Intendanten, Bühnenleiters und Verwaltungsleiters herausgearbeitet, es wird auf die verschiedenen Formen der Rechtsträgerschaft (Regiebetrieb u. a.) eingegangen; im Hauptteil wird das Rechtsverhältnis zwischen dem Intendanten und dem Rechtsträger beleuchtet. chb/difu
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Theater, Intendant, Bühnenleiter, Verwaltungsleiter, Spielplan, Regiebetrieb, Personalvertretung, Bühnenrecht, Gewohnheitsrecht, Kommunalbediensteter, Kultur, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte
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Köln: (1964), XI, 111 S., Lit.
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Theater, Intendant, Bühnenleiter, Verwaltungsleiter, Spielplan, Regiebetrieb, Personalvertretung, Bühnenrecht, Gewohnheitsrecht, Kommunalbediensteter, Kultur, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte