Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis. Ergebnisse der Evaluation gemäß § 100 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz.

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DE

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Speyer

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ZLB: R 663/32

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EDOC

Zusammenfassung

Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. § 100 POG enthält eine Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören: die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Auskunft über die Telekommunikation, Auskunft über Nutzungsdaten, Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, Funkzellenabfrage und besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Evaluation beauftragt.

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XVIII, 243 S.

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Speyerer Forschungsberichte; 290