Bestand einer Bebauungsgenehmigung gegenüber einer Veränderungssperre und einem Bebauungsplan?
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1984
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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866
BBR: Z 281
IRB: Z 866
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Zusammenfassung
Dass sich die Bebauungsgenehmigung gegenüber einer Veränderungssperre durchsetzt, ist mit dem Gesetzeswortlaut des § 14 III BBauG vereinbar. Das Vertrauen in den Bestand einer Bebauungsgenehmigung ist in gleicher Weise schutzwürdig, wie das in den Bestand einer umfassenden Baugenehmigung, die auch die bauordnungsechtliche Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt. (rh)
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 33(1984), Nr.11, S.205, Lit.