Medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie.
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2008
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DE
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Düsseldorf
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EDOC
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Zusammenfassung
Die Novelle des ÖGD-Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen von 1998 räumte den Gesundheitsämtern die Möglichkeit ein, aufsuchende medizinische Hilfen für Wohnungslose dort einzurichten, wo sie nicht durch die medizinische Regelversorgung sichergestellt werden konnten. Auf dieser Basis konnten die originär zuständigen Kostenträger zur Refinanzierung geleisteter medizinischer Hilfen herangezogen werden. Die Landesgesundheitskonferenz NRW setzte sich in der Folge das Ziel, eine flächendeckende medizinische Versorgung Wohnungsloser in NRW zu schaffen. Um hierfür eine solide Datenbasis zu schaffen, wurde die Studie initiiert. Mit ihr soll geklärt werden: Wie sieht der medizinische Versorgungsbedarf wohnungsloser Menschen aus (Bedarfsprofile)? Welche ärztlichen Leistungen sind in den Projekten zu erbringen (Leistungsprofile)? Welche Behandlungskosten fallen hierfür an (Kostenprofile) und - wer sind die originär zuständigen Kostenträger? Die Studie wurde in Abstimmung mit den teilnehmenden Projekten in Bielefeld,Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Köln geplant und 2002 durchgeführt. Die Ergebnisse der Behandlungsdaten belegen den schlechten Gesundheitsstatus wohnungsloser Menschen: Dieser wurde von den behandelnden Ärzten zu fast 90 % als nur "mäßig" oder sogar "schlecht" bewertet. Die vorgelegten Kostenberechnungen für die erbrachten medizinischen Leistungen wurden Teil der Finanzierungsvereinbarung, die Ende 2005 unter Moderation des Ministeriums gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, den Gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Städte- und Landkreistag ausgehandelt werden konnte. Erstmalig in Deutschland wird durch die Vereinbarung für Projekte der medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen eine Planungs- und Finanzierungssicherheit geschaffen.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
84 S.