Die Beteiligung mehrerer Verwaltungsbehörden am Zustandekommen eines Verwaltungsaktes.
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SEBI: CK 977
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Zusammenfassung
Im Verwaltungsverfahren gibt es Verwaltungsakte, deren wirksames Zustandekommen von der Mitwirkung einer anderen Behörde abhängig ist (z. B. Pargr. 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz). Das Hauptproblem dieser Mitwirkungsakte ist neben den Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung deren Rechtscharakter, d. h. ob die vorgeschriebene Zustimmung einen eigenständigen Verwaltungsakt dargestellt und damit vor den Verwaltungsgerichten für sich anfechtbar ist, oder ob sie nur als unselbständiger Teil eines Verwaltungsaktes gewertet werden darf. Von dieser Fragestellung ausgehend werden Begriff und Wesen der Beteiligung von Behörden am Zustandekommen eines Verwaltungsaktes überprüft. Dazu geht der Autor auf die verschiedenen Ermächtigungsgrundlagen, z. B. die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, sowie auf die einzelnen Ausprägungen der Beteiligungsformen (z. B. Anhörung, Zustimmung, Widerspruch, gemeinsamer Vollzug etc.) zwischen den Behörden ein. Den Abschluß der Arbeit bilden Sonderfragen über die Beteiligung mehrerer Behörden verschiedener juristischer Personen des öffentlichen Rechts beim Zustandekommen solcher Verwaltungsakte. kp/difu
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Verwaltungsakt, Behörde, Beteiligung, Rechtsvorschrift, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Heidelberg: Selbstverlag (1964), XIII, 125 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1964)
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Verwaltungsakt, Behörde, Beteiligung, Rechtsvorschrift, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung