Zur Frage der Staatshaftung beim Zugang zu Umweltinformationen.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Das Umweltinformationsrecht räumt einerseits jedermann weitreichende Informationszugangsrechte ein und verpflichtet die Behörden sogar zu einer aktiven Verbreitung von Umweltinformationen. Andererseits schützt es betroffene Personen und Unternehmen in bestimmten Geheimhaltungsbelangen. z.B. in Bezug auf personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheinmnisse. Angesichts des vielfach komplexen Widerstreits von Informations- und Geheimhaltungspflichten sehen sich die informationspflichtigen Stellen häufig durch drohende Schadensersatzansprüche beim Vollzug des Umweltinformationsrechts verunsichert. Der Beitrag systematisiert die möglichen Schadenskonstellationen und lotet die jeweiligen behördlichen Haftungsrisiken aus.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 7/8

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S. 395-405

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