Dienstleistungen, Gemeinschaften von Bürgern. Gegenseitige Hilfe und Schenkung.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 78/924

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

FO

Zusammenfassung

In einem Grundriß werden die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der DDR (ZGB) vom 19. 6. 1975 erläutert, die Dienstleistung, Bürgergemeinschaften, gegenseitige Hilfe und Schenkung betreffen.Neben Versorgung mit Wohnraum und Konsumgütern gilt Dienstleistung als 3. tragenden Säule zur Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus, hierunter fallen Bauleistungen, Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen, Reise und Erholung, Verkehrs- und Nachrichtenleistungen u. a.Mit der Gemeinschaft von Bürgern ist ein Rechtsinstitut geschaffen worden, daß vertragliche Zusammenschlüsse von Bürgern rechtlich regelt, die zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen durch Einsatz von Arbeitsleistungen und materiellen Hilfen dienen. st/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Vertrag, Bauleistung, Dienstleistung, Zivilrecht, Bürgergemeinschaft, Schenkung, Hilfsleistung, Gesetzgebung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Berlin/DDR: Staatsverlag (1977), 120 S., Abb.; Lit.; Reg.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Vertrag, Bauleistung, Dienstleistung, Zivilrecht, Bürgergemeinschaft, Schenkung, Hilfsleistung, Gesetzgebung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries

Grundriß Zivilrecht; 6