Dienstleistungen, Gemeinschaften von Bürgern. Gegenseitige Hilfe und Schenkung.
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SEBI: 78/924
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Zusammenfassung
In einem Grundriß werden die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der DDR (ZGB) vom 19. 6. 1975 erläutert, die Dienstleistung, Bürgergemeinschaften, gegenseitige Hilfe und Schenkung betreffen.Neben Versorgung mit Wohnraum und Konsumgütern gilt Dienstleistung als 3. tragenden Säule zur Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus, hierunter fallen Bauleistungen, Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen, Reise und Erholung, Verkehrs- und Nachrichtenleistungen u. a.Mit der Gemeinschaft von Bürgern ist ein Rechtsinstitut geschaffen worden, daß vertragliche Zusammenschlüsse von Bürgern rechtlich regelt, die zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen durch Einsatz von Arbeitsleistungen und materiellen Hilfen dienen. st/difu
Beschreibung
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Vertrag, Bauleistung, Dienstleistung, Zivilrecht, Bürgergemeinschaft, Schenkung, Hilfsleistung, Gesetzgebung
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Berlin/DDR: Staatsverlag (1977), 120 S., Abb.; Lit.; Reg.
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Vertrag, Bauleistung, Dienstleistung, Zivilrecht, Bürgergemeinschaft, Schenkung, Hilfsleistung, Gesetzgebung
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Grundriß Zivilrecht; 6