Freie und gebundene Bestimmung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Verwaltungsprozeß.
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DE
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Würzburg
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ZLB: 98/1620
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DI
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Abstract
Den Gerichten werden oft variable Sachverhalte zur Entscheidung unterbreitet, die die Frage aufwerfen, ob neue Tatsachen als Bestandteil der für die Streitentscheidung maßgeblichen Sachlage anzusehen sind. Das öffentliche Recht unterliegt häufigen Änderungen der Gesetzeslage, die das Auffinden der maßgeblichen Rechtslage erschweren. Nicht zuletzt erlangt die Bestimmung des Zeitpunktes, der beim Beschreiten des Verwaltungsrechtsweges als einschlägig für die Beurteilung eines Klagebegehrens anzusehen ist, im Hinblick auf die bei Ausschöpfung des dreistufigen Instanzenzuges (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht) - anzunehmende Verfahrensdauer von mehreren Jahren und damit einhergehende Änderung von tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine besondere Bedeutung für den Ausgang eines Rechtsstreites. Gegenstand ist die Struktur der Zeitpunktbestimmung im Verwaltungsprozess, die sich auf die rechtliche Behandlung dieser Sachverhalts- und Rechtsänderung beschränkt, die für die verwaltungsgerichtliche Sachentscheidung von Bedeutung sind. sg/difu
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170 S.