Zur begrifflichen Klärung und Abgrenzung des Konzepts funktionsräumlicher Arbeitsteilung.
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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Abstract
Der Begriff Funktion muß theorie- und fachbezogen definiert werden. Förderlich ist das Konzept der Funktionsgesellschaft und die sozialwissenschaftliche strukturell-funktionale Theorie. Funktion bedeutet Aufgabe oder Beitrag an das System, hier die Region. Die Funktion eines Raumes bezeichnet dann eine Flächennutzung, die unter Berücksichtigung ihres Beitrags an andere Räume stattfindet oder festgelegt wird. Vorranggebiete sind spezielle Funktionsräume mit (idealtypisch) einer einzigen Funktion (praktisch mit vorrangigen Nutzungskombinationen). Es ergibt sich daraus mit Blick auf die tatsächlichen räumlichen Verhältnisse, daß das Konzept Vorranggebiete in eindeutiger Sicht nur auf relativ kleine Gebiete mit weitgehend homogener Flächennutzung anzuwenden ist.
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Keywords
Raumstruktur, Funktionsraum, Vorranggebiet, Terminologie, Raumordnungspolitik, Sozialwissenschaft
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 35 (1977), H. 3, S. 97-102, Lit.
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Raumstruktur, Funktionsraum, Vorranggebiet, Terminologie, Raumordnungspolitik, Sozialwissenschaft