Konzeptionen für eine ausgewogene Raumentwicklung. Förderung strukturschwacher Gebiete bleibt notwendig. Vortrag, gehalten anlässlich der 7. Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 4. Mai 1979 in Füssen.
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IRB: Z 920
SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
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Abstract
Das Ziel der verfassungsrechtlichen Grundsaetze einer ausgewogenen Raumentwicklumg ist nicht überall Gleichartiges zu schaffen, sondern überall ein Mindestangebot an Wohnungen, Erwerbsmöglichkeiten, öffentlicher Infrastruktur etc. zu schaffen, welches notwendig ist, um dem einzelnen zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit die notwendigen Chancen und Voraussetzungen zu geben. Davon ausgehend analysiert der Verfasser die aktuelle und prognostizierte Situation der strukturschwachen und duennbesiedelten Räume. Nur ein Parallelkonzept, das sowohl den Großstadtumbau als auch den Regionalausbau umfasst, kann die Gleichwertigkeit der Räume sicherstellen. Hierzu werden Forderungen aufgestellt. hb
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Großstadt, Raumordnung, Region, Raumentwicklung, Strukturplanung, Gleichwertigkeit, Raumkonzept, Stadtumbau, Regionalförderung
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 34(1979)Nr.7, S.211-216
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Großstadt, Raumordnung, Region, Raumentwicklung, Strukturplanung, Gleichwertigkeit, Raumkonzept, Stadtumbau, Regionalförderung