Der für die Bemessung der Enteignungsentschädigung maßgebliche Zeitpunkt.
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SEBI: 77/379
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Zusammenfassung
Die Studie knüpft an die dogmatischen Grundlagen und die historische Entwicklung der Enteignungsentschädigung an und ermittelt mit Hilfe einer Gesetzes- und Rechtsprechungsanalyse den Zeitpunkt, für den im laufenden Enteignungsverfahren die Entschädigungsermittlung vorzunehmen ist. Sie geht davon aus, daß der Verkehrswert eines Grundstücks durch zwei Faktoren gebildet wird a) die Qualität als dem tatsächlichen und rechtlichen Zustand des Grundstücks, b) die Preis-Währungsverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt. Im Moment der Enteignung (Zeitpunkt hierfür ist der Erlaß des Enteignungsbeschlusses) schlägt die grundsätzliche Eigentumsbestandsgarantie in eine Eigentumswertgarantie um. Bei diesem Konversationsmodell verbleibt es in jedem Fall bei der Verpflichtung zur Zahlung des objektiv richtigen Verkehrswerts, wie er zur Zeit des Enteignungsbeschlusses bestand. Das Modell erfaßt auch die Vorwirkungen. Bei Verzögerung der Auszahlung ist die Entschädigungssumme zu verzinsen. Die vorzeitige Besitzeinweisung hat Enteignungswirkung; die Entschädigung errechnet sich durch Verzinsung der Enteignungsentschädigung für die Vollenteignung.
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Enteignungsentschädigung, Eigentum, Verkehrswert, Bauplanungsrecht, Bodenrecht, Verwaltungsrecht
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Erlangen-Nürnberg: (1976), XIII, 112 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1976)
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Enteignungsentschädigung, Eigentum, Verkehrswert, Bauplanungsrecht, Bodenrecht, Verwaltungsrecht