Scheinselbständigkeit. Arbeitsrecht - Sozialrecht.
Rehm
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Rehm
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DE
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München
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ZLB: 99/1343
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RE
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Zusammenfassung
Seit dem 1.1.1999 sind die Voraussetzungen der sogenannten Scheinselbständigkeit erstmals gesetzlich geregelt, wobei die Abgrenzung zwischen echten Selbständigen und abhängig Beschäftigten dem Einzelfall überlassen bleibt. Wann werden "Scheinselbständige" beschäftigt? Die Außenprüfer von Finanzämtern und BfA sind verstärkt auf der Suche nach "versteckten" Steuern und Sozialabgaben. Wo sie fündig werden, drohen hohe Nachzahlungen, zum Teil rückwirkend bis zu vier Jahren. Es werden die Kriterien, nach denen die gesetzliche Regelung ansetzt, aufgezeigt. Risiken lassen sich damit erkennen, Unternehmen können rechtzeitig entsprechend reagieren, z.B. bei der Vertragsgestaltung. Alle relevanten Berufsgruppen sind einbezogen. Die Rechtsprechung ist sowohl in arbeitsrechtlicher als auch in sozialrechtlicher Hinsicht umfassend berücksichtigt. difu
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XXIV, 241S.
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Leitfaden für die Praxis