Entbürokratisierung dringend erforderlich. Forderungen des DStGB an eine Novellierung des Vergaberechts.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Das Vergaberecht ist in einem stetigen Wandel begriffen. Das macht es für die Städte und Gemeinden als größte öffentliche Auftraggeber immer schwieriger, sich in den vergaberechtlichen Vorschriften sowie der Rechtsprechung zurecht zu finden. Jüngere Änderungen des Vergaberechts haben das seit September geltende ÖPP-Beschleunigungsgesetz und die seit Februar 2006 anzuwendenden Regelungen des EU-Vergaberechts gebracht. Und weitere Novellierungen und Neuerungen sind geplant. Für die noch ausstehende weitere Reform hat der Ausschuss Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zehn Kernforderungen aufgestellt, mit denen insbesondere eine Entbürokratisierung und Verschlankung des Vergaberechts erreicht werden soll. In dem Beitrag sind die Forderungen im Wortlaut abgedruckt. Unter anderem wird gefordert, das Vergaberecht investitions- und mittelstandsfreundlicher auszugestalten und gleiche Regelungsbereiche bei VOB, VOL und VOF identisch zu formulieren und dabei auf überbordenden Formalismus zu verzichten. Weitere Punkte gelten den Schwellenwerten und Wertgrenzen. Außerdem wird eine generelle Zulassung kommunaler Einrichtungen als Bieter sowie die Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen gefordert. difu

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 7/8

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S. 277-279

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