Enteignungsentschädigung bei Denkmalschutz?
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1980
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IRB: Z 897
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Zusammenfassung
Stellungnahme des BGH zur Frage, ob die aufgrund des Denkmalschutzes einem Eigentümer auferlegte Beschränkung, einen sonst zulässigen Abriss seines Hauses zu unterlassen, eine entschädigungspflichtige Enteignung darstellt oder ob sie sich im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hält und daher vom Eigentümer entschädigungslos hinzunehmen ist. za
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Westdeutscher Türmer, Essen 56(1979)Nr.10, S.297-298