Die Garantie der Pressefreiheit unter der Kurhessischen Verfassung von 1831.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 94/4636
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DI
S
S
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Abstract
Die Pressefreiheit in Deutschland vom Vormärz bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, ausgehend von der Kurhessischen Verfassung von 1831, ist Gegenstand dieser Arbeit. Der Definition der Begriffe Pressefreiheit und Zensur folgt ein Überblick über die Geschichte Kurhessens. Es schließt sich eine Interpretation der Pressefreiheit in der Kurhessischen Verfassung an. Danach erläutert der Autor die verschiedenen Entwürfe über Presse und Zensur bei den ständischen Beratungen zum Kurhessischen Pressegesetz. Anhand von Beispielsfällen stellt die Arbeit die Zensurpraxis in dieser Zeit dar. Erst im Revolutionsjahr 1848 gelang es, das Pressegesetz zu verabschieden, welches jedoch durch Ausrufung des Kriegszustandes von 1850 für einige Jahre praktisch abgeschafft wurde. rebo/difu
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XIX, 142 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1432