Fallgruppen der culpa in contrahendo im Verwaltungsrecht.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

Die öffentliche Verwaltung erfüllt ihre Aufgaben zunehmend in Kooperation mit Privaten oder mit anderen Verwaltungsträgern. Dabei werden öffentlich-private Vereinbarungen regelmäßig in Form des öffentlich-rechtlichen Vertrags geschlossen. Als Folge dieser Entwicklung müssen sich die Gerichte vermehrt mit Schadensersatzfragen im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen befassen. Die culpa in contrahendo (c.i.c.) bildet dabei ein Haftungsinstitut, das in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Der dogmatisch ausgerichtete Beitrag untersucht die Fallgruppen der c.i.c. unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 1

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S. 26-33

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