Unterbringungsähnliche Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.

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DE

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Köln

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1861-6631

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ZLB: 4-Zs 526

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RE

Abstract

Unlängst hat sich der Bundesgerichtshof zur Frage der familiengerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung geäußert und diese - wie auch schon die Vorinstanz - verneint. Rechtlich hat er seine Argumentation dabei auf zwei Säulen gestützt. Einerseits unterfalle diese Form der Freiheitsbeschränkung nicht dem Unterbringungsbegriff des § 1631b BGB mit der Folge der thematischen Unanwendbarkeit dieser Norm, andererseits könne aber auch der aus dem Betreuungsrecht (Volljähriger) entstammende § 1906 Abs. 4 BGB mangels planwidriger Regelungslücke nicht analog herangezogen werden. Daher fehle es an einem kodifizierten gerichtlichen Genehmigungserfordernis. Die Zulässigkeit solcher unterbringungsähnlichen Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen sei vielmehr von der Zustimmung der Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB abhängig. Der Beitrag möchte die wesentlichen Argumente von Rechtsprechung und Literatur einer kritischen Beleuchtung unterziehen und die rechtswissenschaftliche Diskussion auf Folgeprobleme sowie weitere Aspekte lenken.

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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

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Nr. 4

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S. 143-145

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