Bedeutung und Grenzen des Erbes der Menschheit im völkerrechtlichen Kulturgüterschutz.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/1342

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DI
S

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Abstract

Bedeutende Kunstwerke und herausragende Zeugnisse der Vergangenheit sind durch die ihnen entgegengebrachte Wertschätzung besonders begehrt. Diese Güter werden als Güter der Welt oder Kulturerbe der Menschheit bezeichnet. Gerade aus völkerrechtlicher Sicht hat der Gedanke des Kulturerbes der Menschheit große Bedeutung. Die Arbeit beginnt mit der Entstehung des Kulturerbes der Menschheit als Gegenstand und knüpft dann an den nicht ganz einheitlichen Sprachgebrauch an, der bei genauer Betrachtung weit auslegbar ist. Die Autorin geht auch auf andere Gebiete ein, wobei in weiteren Zusammenhängen völkerrechtliche "Erbe"-Ansätze erkannt werden, hier ganz besonders im Recht der Antarktis. Auf Grundlagen des Antarktisvertrages wird ebenso eingegangen wie auf das internationale Seerecht und das Weltraumrecht (Erklärung des Mondes und seiner Ressourcen zum "gemeinsamen Erbe der Menschheit"). Hervorgehoben wird auch der Kulturgüterschutz im Kriege. kirs/difu

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491 S.

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Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht; 3