Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: R 746/172

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Zusammenfassung

Gemeinsame Einrichtungen der Bundesländer stellen die bedeutendste institutionalisierte Form von Länderkooperation dar. Das Hauptziel der Arbeit ist eine Systematisierung und rechtliche Analyse der bestehenden Gemeinschaftseinrichtungen. Die Charakteristika und die Funktions- und Arbeitsweise von Gemeinschaftseinrichtungen werden im Wesentlichen unter folgenden verwaltungs- und organisationsrechtlichen Gesichtspunkten analysiert: Rechtsgrundlage von Gemeinschaftseinrichtungen, anwendbares Recht, Rechtsform/Rechtsfähigkeit, innere Organisation und Willensbildung, Finanzierung und Haushalt, Datenschutz, Aufsicht, Rechtsschutz und Haftung, Vertragsänderung, Kündigung, Auflösung und Rechtsweg bei Vertragsstreitigkeiten.

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XLVII, 324 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 5327