Anmerkungen zur strengen Anwendung des Regionalprinzips.
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1980
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SEBI: Zs 313-4
BBR: Z 517
IRB: Z 891
BBR: Z 517
IRB: Z 891
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Zusammenfassung
Ueber die Handhabung des Regionalprinzips als Ordnungsprinzip und wesentlichem Baustein der Sparkassenorganisation wurde auch im Rahmen der Folgewirkungen kommunaler Neugliederungen diskutiert.Dabei ging es um die Frage, wer vorhandene Zweigstellen, die von der Gebietsreform betroffen waren, in Zukunft weiter betreiben sollte.Der Autor spricht sich diesbezueglich fuer eine flexible Handhabung des Regionalprinzips aus und lehnt eine Deckungsgleichheit von Geschaeftsgebiet Gewaehrtraegerbereich ab.In Konfliktfaellen bieten Sparkassenzweckverbaende gute Voraussetzungen, um die Sparkasseneinheit zu erhalten. hb
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Frankfurt/Main 32(1979)Nr.14, S.680, 682, Lit.