Anwendung von Luftbildern in der Raumplanung.
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1979
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ZZ
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IRB: Z 890
SEBI: Zs 1741-4
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Zusammenfassung
Die Anwendung von Luftbildern in der Raumplanung ist aus folgenden Gründen eine wertvolle Hilfe: 1. als Illustrations- und Demonstrationsmittel zur Veranschaulichung räumlicher Gegebenheiten und Planungsabsichten, 2. als Grundlage für die gesamträumliche Analyse und Beurteilungsgrundlage raumplanerischer Probleme, 3. als Hilfsmittel zur gezielten Vorbereitung der im Zusammenhang mit Siedlungs- und Gestaltungsplanungen stehenden und durchzuführenden Feldbegehungen. Der Autor berichtet hierüber am Beispiel des Kantons Graubünden. hb
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Plan, Solothurn 36(1979)Nr.4, S.6-9, Abb., Tab., Lit.