Einführung einer Lärmobergrenze in Frankfurt/Main: Gutachterliche Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten.
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Datum
2014
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DE
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Darmstadt
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GU
EDOC
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Zusammenfassung
Die Einführung einer Lärmobergrenze (LOG) für den Flughafen Frankfurt ist rechtlich möglich. Auch wenn an einigen wenigen Flughafenstandorten Deutschlands bereits Kontingentmodelle eingeführt wurden, ist insgesamt festzuhalten, dass mit der Etablierung einer Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen sowohl im juristischen Sinn als auch im tatsächlichen einmal mehr Neuland betreten würde.Das Gutachten beschreibt auf der Grundlage verschiedener in der Region diskutierter Vorschläge für Kontingentmodelle Möglichkeiten, eine Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen zu etablieren. Ebenso werden rechtliche Grenzen aufgezeigt. Dabei wird unterschieden zwischen den Vorschlägen, die sich an Bewegungszahlen orientieren und Vorschlägen, die lärmbasierte Grenzen vorsehen. Eine weitere Differenzierung erfolgt zwischen der "Festschreibung des Status quo" aus dem Planfeststellungsbeschluss und weitergehenden Einschränkungen, die unterhalb der damaligen Prognose und der in der Abwägungsentscheidung angenommenen Auswirkungen liegen. Insbesondere die Möglichkeit der bereits im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen nachträglichen Änderungen von betrieblichen Regelungen eröffnet hier für die Genehmigungsbehörde einen Handlungsspielraum. So wäre es zum Beispiel möglich, der in der Region erreichten Etablierung des sog. Frankfurter Fluglärmindexes Ausdruck zu verleihen und eine Lärmobergrenze auf dieser Grundlage einzuführen.
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Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
56 S.