Aktuelle Rechtsfragen der straßenrechtlichen Enteignung.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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RE

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Abstract

Das Bundesfernstraßengesetz regelt die Enteignung und Besitzeinweisung nur kursorisch. Das Gesetz ordnet deshalb die ergänzende Anwendung der Enteignungsgesetze der Länder an. Dies ändert aber nichts daran, dass eine Reihe wichtiger Streitfragen und Fallgestaltungen der Klärung durch die Rechtsprechung bedarf. Beispielhaft wird auf die Rechtsgrundlagen für die Enteignung und Besitzeinweisung bei isolierten Straßenbebauungsplänen, auf Fragen der Bindung an eine Einigung in und außerhalb eines Enteignungsoder Besitzeinweisungsverfahrens, auf Probleme des sofortigen Baubeginns und auf den Problemkreis des freihändigen Erwerbsangebots bei einer fernstraßenrechtlichen Besitzeinweisung verwiesen.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 10

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S. 289-291

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