Die Genehmigungsversagung nach § 172 BauGB - eine gebundene Entscheidung.
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DE
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0340-7489
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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
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Abstract
Im Geltungsbereich von Erhaltungssatzungen sind Anträge auf Umbau, Nutzungsänderung oder Abriß im Hinblick darauf zu überprüfen, ob sie den denkmalpflegerischen Zielen entgegenstehen.Die Gemeinden müssen im Falle der Ablehnung damit rechnen, unter den Voraussetzungen des Paragraphen 173 II BauGB Übernahmeansprüchen ausgesetzt zu sein.Der Beitrag untersucht, ob, bei Vorliegen eines der gesetzlichen Versagungsgründe, ein Ermessensspielraum bleibt.Er gelangt zu dem Ergebnis, daß es sich um eine gebundene Entscheidung handelt, die ohne Rücksicht auf die sich daraus ergebenden tatsächlichen oder befürchteten Risiken für die Gemeinde zu treffen ist.Dieses für die Versagung nach Paragraph 172 III bis Vermittelte Ergebnis gilt Analog für die Verpflichtung der Gemeinde, im Sonderfall des Paragraphen 174 II Satz 3 BauGB zu verlangen, daß der Bedarfsträger von seinem Vorhaben absieht.(wb)
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Baurecht
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Nr.2
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S.129-139