Entwicklung des Brandschutzes in Deutschland vom Späten Mittelalter bis zur Moderne (13. bis 20. Jahrhundert).

Verl. f. Brandschutzpraxis
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Verl. f. Brandschutzpraxis

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DE

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Pirna

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ZLB: Kws 734/8

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Abstract

Die deutsche Geschichte des Brandschutzes beginnt im Späten Mittelalter als mündlich überliefertes Weistum mit nachbarschützendem Anspruch im Sachsenspiegel. Mit dem Sachsenspiegel und seiner Verbreitung weit über die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation hinaus findet der Brandschutz Eingang in die deutsche Stadtrechtsgeschichte und wird schließlich als Satzungsrecht fester Bestandteil der städtischen Ordnungs- und Sicherheitspolitik in der Frühen Neuzeit. Noch regelt die städtische Feuerordnung ausschließlich die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz), aber verheerende Stadtbrände mit existentiellen Schadenserfahrungen führten in der Folge zunehmend zur Berücksichtigung vorbeugender und baulicher Brandschutzmaßnahmen beim städtischen Ausbau. Der Brandschutz entwickelte sich so zu einem umfassenden territorialen Bau- und Feuerschutzreglement, das im Polizeistaat des 19. Jahrhunderts als technisches Gebotsrecht seinen Höhepunkt erreicht. Im 20. Jahrhundert wird Brandschutz "verordnet". Er wird Teil einer staatlichen Ordnungspolitik, die neben der Brandbekämpfung vor allem dem baulichen Brandschutz große Aufmerksamkeit widmet.

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337 S.

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