Entschädigung wegen Straßenverkehrslärms in der Planfeststellung von Bundesfernstraßen.
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1987
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SEBI: 88/2571
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Zusammenfassung
Ziel der Arbeit ist die umfassende Darstellung und Untersuchung des Anspruchs auf Entschädigung wegen Straßenverkehrslärms gemäß Pargr. 17 Abs. 4 S. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Untersuchungsschwerpunkt ist hierbei die Bestimmung der Rechtsnatur der Entschädigung. Klärungsbedürftig ist, inwieweit Entschädigungspflichten schon im Vorfeld der Enteignung entstehen können und ob sich danach die herrschende Meinung aufrechterhalten läßt, die den Ausgleich nach der genannten Vorschrift im Vorfeld der Enteignung als "Billigkeitsentschädigung" qualifiziert. Hierbei setzt sich der Autor insbesondere mit der Rechtsprechung zu BVerfGE 45, 297 ff. auseinander. Der Verfasser stellt u. a. die historische Entwicklung der Ausgleichsvorschrift des Pargr. 17 Abs. 4 FStrG dar sowie deren Stellung im System des Verkehrslärmschutzes innerhalb der Fernstraßenplanung. Er zeigt die Funktion des Pargr. 17 Abs. 4 im Vorgang der Planungsentscheidung auf, definiert die Voraussetzungen der Vorschrift (z. B. Notwendigkeit von Schutzanlagen). Er beleuchtet die Rechtsnatur der Entschädigung nach Pargr. 17 Abs. 4 S. 2 FStrG auch am Maßstab grundrechtlicher Anforderungen und diskutiert Art und Umfang der Entschädigung. Abschließend erörtert er den Rechtsschutz. gzi/difu
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Pfaffenweiler: Centaurus (1987), 247, LI S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1986)
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Serie/Report Nr.
Reihe Rechtswissenschaft; 45