EURATOM und der Notfallschutz bei Atomunfällen.

Schäuble
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Schäuble

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Rheinfelden

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ZLB: 96/2040

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DI
S

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Abstract

Nach der nuklearen Katastrophe in Tschernobyl wurde die Gefahr einer Wiederholung befürchtet. Jedoch entwickelten sich nur Ansätze eines grenzüberschreitenden Zusammenwirkens zum Schutze von Bevölkerung und Umwelt. Der Verfasser plädiert für die rasche Entwicklung eines grenzüberschreitenden Schutzsystems, unabhängig davon, ob sich ein nuklearer Unfall innerhalb oder außerhalb der EU ereignet. Dabei werden die unterschiedlichen möglichen Schutzmaßnahmen im Bereich der Prävention und derFolgenbegrenzung erarbeitet und dargestellt. Der EURATOM-Vertrag wurde ursprünglich dazu konzipiert, die nukleare Zusammenarbeit in der EG zu regeln und zu fördern. Der Verfasser ist der Ansicht, daß der EURATOM-Vertrag darüber hinaus auch die Rechtsgrundlage zur Errichtung eineseuropäischen Schutzsystems bietet, und analysiert den EURATOM-Vertrag in Hinblick auf die Errichtung der vorher dargestellten Schutzmaßnahmen. In diesem Zusammenhang werden auch die Außenbeziehungen von EURATOM zu Drittstaaten und zu mehreren Internationalen Organisationen untersucht. phb/difu

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291 S.

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Recht, Wirtschaft, Gesellschaft; Recht; 50