Aufgabenverteilung bei der Bewältigung von Niederschlägen und Starkregen früher und heute.

Lexxion
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Berlin

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ZLB: R 652/161

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RE

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Abstract

Der Autor analysiert die Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des WHG (31.7.2009). Für die Rechtslage „früher“ zeigt seine Analyse der Gesetzestexte der Länder zwei Strömungen, eine identisch mit der „heutigen“, die andere Rechtslage habe den Begriff des „sonstigen Wassers“, welcher auch das sog. Fremdwasser umfasste, enthalten. Dies habe eine vollständige Aufgabenzuweisung an die Kommunen zur Folge gehabt. Im Gegensatz dazu fehle der „heutigen“ Rechtslage dieser Begriff, was zu Lücken in der Aufgabenzuweisung führe. Sofern von den im WHG (oder in den „früheren“ Gesetzen) genannten Begriffen erfasst läge die Aufgabenverantwortung für die Entsorgung von Wasser grundsätzlich bei den Gemeinden. In Rheinland¬-Pfalz sei durch die Änderung der Rechtslage eine Verschiebung der Verantwortung von der Verbandsgemeinde hin zu den für die Bewältigung von Hochwasser mit den Mitteln der Bebauungsplanung zuständigen Ortsgemeinden eingetreten.

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89-106

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