Religiöse Kleidung und öffentlicher Dienst. Zur Zulässigkeit dienstrechtlicher Bekleidungsverbote in Schule, Gerichtsbarkeit und Polizei.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2004/438

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DI
RE

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Religiöse Kleidung im öffentlichen Dienst ist von besonderer Brisanz. Der Beamte steht an der Schnittstelle zwischen Staat und Gesellschaft. Er ist sowohl Teil des neutralen Staates wie religiöses Individuum. Diesen Konflikt löst die Arbeit. Sie zeigt die Grenzen auf, in denen religiöse Kleidung im Dienst in Schule, Gerichtsbarkeit und Polizei zulässig ist. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundlagen legt sie die Einschreitungsmöglichkeiten des Dienstherrn dar. Einen Schwerpunkt bildet die Ermittlung der einschlägigen beamtenrechtlichen Ermächtigungsgrundlage. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich Lehrer in der Schule religiös kleiden dürfen, Richter und Polizisten aber durch das Tragen religiöser Kleidung im Dienst ihre Amtspflichten verletzen. difu

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280 S.

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Islam und Recht; 2