Art und Umfang von Mietminderungsansprüchen bei Mängeln an der Mietsache.

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IRB: Z 877

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Es geht um Art und Umfang von Mietminderungsansprüchen nach § 537 BGB bei Vorliegen oder Entstehen von Mängeln der Mietsache, insbesondere bei vermieteten Wohnungen. Als Mängel der Mietsache werden Sachmängel, Rechtsmängel oder das Fehlen von vertraglich zugesicherten Eigenschaften definiert. Es werden die Rechtsfolgen der Mängel für den Mieter herausgestellt. Art und insbesondere Umfang des Mietminderungsrechtes werden anhand der vorliegenden Rechtsprechung unter Anführung einzelner Mängelarten und der gebilligten prozentualen Mietzinsminderung dargestellt. Der gesetzliche Mietminderungsanspruch gilt grundsaetzlich für gemietete Räume aller Art, also auch für gewerbliche Räume. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Mietrecht, Miethöhe, Mangel, Mieter, Rechtsprechung, Mietwohnung, Mietminderung, Sachmangel, Rechtsmangel, Gewerberaum, Paragraph 537, Paragraph 541, BGB, Wohnung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.7, S.350-353, Lit.

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Mietrecht, Miethöhe, Mangel, Mieter, Rechtsprechung, Mietwohnung, Mietminderung, Sachmangel, Rechtsmangel, Gewerberaum, Paragraph 537, Paragraph 541, BGB, Wohnung

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