Gemeindeverwaltungsreform und Kreisgebietsreform in den neuen Bundesländern. Stand und Perspektiven.

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SEBI: Zs 1505-31,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485

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Abstract

Die fünf neuen Länder befinden sich mitten im Prozeß einer Gemeindeverwaltungs- und Kreisgebietsreform. Die Erfahrungen der kommunalen Gebietsreform in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland von 1968 bis 1978 sollten dabei zwar berücksichtigt, aber nicht zum unmittelbaren Vorbild werden. Die neuen Länder brauchen ihre eigenen Modelle. In Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg hat man bereits eine Amtsordnung verabschiedet. Sachsen-Anhalt scheint ebenfalls den Weg der Ämterbildung gehen zu wollen. Thüringen gestaltet durch Ergänzung der Kommunalverfassung die Verwaltungsgemeinschaft süddeutschen Typs mit Rechtsregeln aus. In Sachsen konzentriert man sich zunächst auf die Kreisreform, diskutiert aber zugleich intensiv die Stadt-Umland-Problematik rings um die Kernstädte. Hier könnte es zu Eingemeindungen kommen. Gemeindeverwaltungsreform und die Kreisgebietsreform in den neuen Ländern sollten im wesentlichen bis zu den nächsten Kommunalwahlen (also bis zum Jahr 1994) abgeschlossen sein. Die Wiederbelebung der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen Ländern würde durch einen längerwährenden Prozeß der Um- und Neugliederung gefährdet werden. Die Mitglieder der Gemeinde- und Kreisverwaltungen und die Bürger in den neuen Ländern brauchen stabile Institutionen und dauerhafte Ansprechpartner. difu

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Verwaltung, Verwaltungsreform, Gemeinde, Kreisgebietsreform, Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindeverband, Amtsordnung, Kommunalbediensteter, Stadt-Umland-Problem, Staat/Verwaltung, Gebietsreform

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 31(1992), H. 1, S. 1-22, Lit.

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Verwaltung, Verwaltungsreform, Gemeinde, Kreisgebietsreform, Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindeverband, Amtsordnung, Kommunalbediensteter, Stadt-Umland-Problem, Staat/Verwaltung, Gebietsreform

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