Erläuterungen zur Anwendung der BGA-Hygiene-Richtlinie.
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SEBI: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
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Abstract
In ihrem Rechtscharakter stellt die Richtlinie eine Empfehlung dar, die die Anwendung von Gesetzen und Vorschriften für den Fall der Krankenhausinfektion verdeutlichen soll. Maßnahmen zur Erkennung von Krankenhausinfektionen sowie bauliche und betriebliche Maßnahmen werden dargelegt, ebenso die Aufgabenbereiche der verschiedenen Personalgruppen erläutert. Es werden Hinweise für die schrittweise Verwirklichung gegeben und Prioritäten gesetzt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen ist die Beachtung der Hygienegrundsätze durch alle Beschäftigten. Alle Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Mittel so getroffen werden, dass ein Optimum an Hygiene erreicht wird. IfK
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Daseinsvorsorge, Krankenhaus, Hygiene, Hygieneanforderung, Richtlinie, Richtlinie
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Das Krankenhaus, Stuttgart 73(1981)Nr.4, S.142-145, Lit.
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Daseinsvorsorge, Krankenhaus, Hygiene, Hygieneanforderung, Richtlinie, Richtlinie