Baugrundrisiko: Schimäre oder Realität beim (Tief-)Bauen?

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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Abstract

Weil die Vertragsregelungen in der VOB Teil C sowie die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 642, 644 und 645 BGB zur Verantwortung hinsichtlich der tatsächlich in situ angetroffenen - aber von den Vertragsvorgaben abweichenden - Baugrundverhältnisse in der Bau- und Gerichtspraxis oftmals nicht erkannt oder missverstanden werden, kommt es zu völlig unnötigen (und oft falschen) "Vertragsauslegungen" - anstatt die unmissverständlichen Vereinbarungen gemäß den ATV DIN 18299 ff. der VOB/C bzw. den Gesetzesinhalt zu beachten. Dies gipfelt in zum Teil pseudowissenschaftlichen Ausführungen, die weder der Rechtsfortbildung noch dem Recht dienen. Deshalb ist zur Klar- und Hilfestellung für das Verständnis, was "Baugrundrisiko" bedeutet und wie bei dessen Verwirklichung die Folgen geregelt sind, der Blick auf die maßgebenden ATV und Gesetze unter Berücksichtigung der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zum Stand 2016 zu richten.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 3

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S. 131-136

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