Die Verfassung des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen vom Jahre 1833. Zu den Auswirkungen der Verfassungstheorien der Zeit des Deutschen Bundes auf das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen.
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1979
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SEBI: 80/6144
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Zusammenfassung
Die Verfassung, die im vergangenen Jahrhundert im Untersuchungsraum bis zum Jahre 1850 gültig war, stellt ein für die Epoche der Restauration eher liberales Beispiel einer Repräsentativverfassung dar, deren Wirksamkeit realiter mehr oder minder von der Zustimmung bzw.Ablehnung des Landesherrn abhängig war.Die verschiedenen Komponenten der Verfassung des behandelten Fürstentums werden in der Arbeit daher nicht nur auf ihre verfassungsgeschichtliche und verfassungstheoretische Bedeutung und Nähe zu Verfassungsbestandteilen anderer deutscher Kleinstaaten befragt, sondern auch daraufhin untersucht, inwieweit sie in der gesellschaftlichen Realität ihren Textinhalten angemessene Bedeutung besaßen.Diese Fragestellung gilt dabei sowohl der Organisation, Wahl und Rechtsposition des Landtages als auch dem Stellenwert der Grundrechte in der Verfassung, dem Verhältnis Staat-Kirche und der Arbeitsweise der Exekutivorgane und gesetzgebenden Gremien.Zudem nennt der Verfasser die Rahmenbedingungen, die Entwurf und Zustandekommen der Verfassung mitbestimmten. cb/difu
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Köln: Böhlau (1979), V, 447 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1979)
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Serie/Report Nr.
Dissertationen zur neueren Geschichte; 5