Der Bildungsurlaub. Eine verfassungs- und arbeitsrechtliche Untersuchung
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SEBI: 71/1838
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DI
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Abstract
Es fehlt sowohl eine gesetzliche Regelung der Möglichkeit, einen Arbeitgeber zur Gewährung von Bildungsurlaub zu verpflichten, als auch eine ausführliche Erörterung im Schrifttum hierzu. Die Studie, die sich mit den Fragen der rechtlichen Einordnung und Gestaltung der Forderung nach Einführung eines bezahlten Bildungsurlaubs befaßt, hat zum Ziel, die Diskussion um den Bildungsurlaub zu ergänzen und ihm rechtliches Gewicht zu verleihen, insbesondere vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts. Im Ergebnis ist der dem Arbeitsrecht zuzuordnende Bildungsurlaub Ausfluß des Sozialstaatsgedankens der BRD und gilt grundsätzlich für alle Bildungsbereiche. Rechte der Arbeitgeber werden durch eine staatliche Regelung ebensowenig verletzt wie die Rechte der Nichtarbeitnehmer. In die Autonomie der Tarifvertragsparteien wird ebenfalls nicht unzulässig eingegriffen. Das Urlaubsrecht, mithin auch der Bildungsurlaub, fällt als Teil des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 12 GG. Eine besondere Pflichtigkeit aus dem Sozialstaatsprinzip besteht jedoch auch für die Bürger und Verbände, die sich mit dem rechten Gebrauch des Bildungsurlaubs zu befassen haben.
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Bildungsurlaub, Arbeitsrecht, Bildungswesen, Arbeitsbedingung, Urlaub, Politik, Recht
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München, Schön (1968) XX, 106 S., Lit.; Zus.(Diss.; Würrzburg 1969)
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Bildungsurlaub, Arbeitsrecht, Bildungswesen, Arbeitsbedingung, Urlaub, Politik, Recht