Naturschutz mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

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DE

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Tübingen

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ZLB: 92/5066

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DI

Zusammenfassung

Die Abhandlung skizziert zunächst die historische Entwicklung, angefangen mit dem Vogelschutzgesetz von 1888 (diente der Insektenbekämpfung) über das Reichsnaturgesetz, wobei der Autor das letztere Gesetz unter dem Aspekt der Motivation ("Blut und Boden"-Ideologie) und des Inhalts kritisch durchleuchtet, da es zur Zeit des Nationalsozialismus (1935) entstand. Das gegenwärtig geltende Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) erfährt eine Untersuchung hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen der EG, dem Bund und den Ländern. Das Naturschutzstrafrecht weist enge Verwandtschaft mit §304 StGB auf. Die Aspekte des Artenschutzes sind stark "anthropozentrisch" (auf Menschen bezogen), jedoch wird der Natur ein Wert an sich zuerkannt. rebo/difu

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VII, 141 S.

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