Energiewirtschaftliche Konzessionsverträge.
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1982
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SEBI: 84/2090
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Zusammenfassung
Mit dem Begriff des Konzessionsvertrages werden Rechtsverhältnisse gekennzeichnet, die von Gebietskörperschaften mit Versorgungsunternehmen über die Benutzung öffentlicher Wege zum Zwecke der (meist ausschließlichen) Versorgung der Gebietskörperschaften geschlossen werden. Darunter fällt die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas durch die einzelnen Versorgungsbetriebe. Der Autor erörtert die wesentlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen stehen, d. h. ein detailliertes Eingehen auf die im Rahmen der Energieversorgung üblicherweise geschlossenen Verträge samt ihrer Regelungen. Er bejaht dabei die Befugnis der Gemeinden zum Abschluß von Konzessionsverträgen. Diese Berechtigung leitet er aber nicht aus ihrem Privateigentum an öffentlichen Straßen ab, vielmehr basiere sie allein in der gemeindlichen Aufgaben- und Kompetenzzuweisung zur Sicherstellung der lokalen Energieversorgung. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung von Konzessionsverträgen setzt der Verfasser sich kritisch mit der Verwaltungspraxis der Gemeinden auseinander. Er unterwirft sie strengen öffentlich-rechtlichen Bindungen und hält insbesondere die Vereinbarung von Konzessionsabgaben für die Einräumung ausschließlicher Versorgungsrechte für unwirksam. kp/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1982), LIII, 326 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1981/82)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 289