Die kommunalen Ausschüsse nach Bayerischem Recht.

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SEBI: CO 91

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Zusammenfassung

Die Hauptarbeit des Gemeinderats und Kreistages wird in der Praxis von den Ausschüssen geleistet.Die Entwicklung geht dahin, die Ausschüsse immer stärker an der Verwaltung durch die kommunalen Vertretungskörperschaften zu beteiligen.Der Gesetzgeber kam mit seiner diesbezüglichen Regelung einem allgemeinen kommunalen Bedürfnis zur Spezialisierung entgegen.Die Abhandlung beschäftigt sich mit den allgemeinen Grundlagen der kommunalen Ausschüsse im Recht der kommunalen Selbstverwaltung Bayerns.Sie erörtert die Bestellung und Auflösung der Ausschüsse, deren Geschäftsgang und Rechtsakte (in Form von Beschlüssen).Die Frage der Wirksamkeit (Überprüfung durch die kommunalen Organe; Nachprüfungsrecht; Rückholrecht; Beanstandung etc.) bildet den Schluß.Im Anhang ist auszugsweise ein Teil der Geschäftsordnung des Stadtrats von München abgedruckt. chb/difu

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Kommunale Vertretungskörperschaft, Ausschuss, Kompetenz, Wahlsystem, Mitglied, Vorsitz, Geschäftsordnung, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Partei

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München: (1967), XVI, 221 S., Lit.

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Kommunale Vertretungskörperschaft, Ausschuss, Kompetenz, Wahlsystem, Mitglied, Vorsitz, Geschäftsordnung, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Partei

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