Rechtswidrige behördliche Genehmigung als Rechtfertigungsgrund - ein gelöstes strafrechtliches Problem? Dargestellt an § 324 StGB, Gewässerverunreinigung.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 87/1641

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Genehmigung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung selbst ist ein an sich straftatbestandsmäßiges Verhalten, weil sie das Umweltrechtsgut "Gewässerreinheit" verletzt. Untersucht wird in der Arbeit, ob eine rechtswidrige, aber wirksame behördliche Genehmigung das straftatbestandsmäßige Verhalten zu rechtfertigen vermag. In der Arbeit setzt sich die Autorin mit dem Meinungsstand zur strafrechtlichen Rechtfertigungswirkung auseinander und bietet eigene Vorschläge zur Lösung diese Problems an. Weiter wird die rechtswidrige Zulassung untersucht. Hierbei wird insbesondere auf die Problematik eingegangen, die sich beim Verstoß der Genehmigung gegen zwingende Umweltschutzvorschriften aus strafrechtlicher Sicht stellt. Zu diesem Punkt wird die Lehre von der einheitlichen Rechtswidrigkeit erörtert. gzi/difu

Description

Keywords

Gewässerverunreinigung, Strafrecht, Umweltschutzrecht, Behörde, Genehmigung, Rechtswidrigkeit, Verwaltungsakt, Wasserrecht, Verwaltungsrecht, Natur, Umweltschutz, Recht, Wasser

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bonn: (1986), XIV, 192 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1986)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Gewässerverunreinigung, Strafrecht, Umweltschutzrecht, Behörde, Genehmigung, Rechtswidrigkeit, Verwaltungsakt, Wasserrecht, Verwaltungsrecht, Natur, Umweltschutz, Recht, Wasser

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries