Rechtswidrige behördliche Genehmigung als Rechtfertigungsgrund - ein gelöstes strafrechtliches Problem? Dargestellt an § 324 StGB, Gewässerverunreinigung.
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SEBI: 87/1641
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DI
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Abstract
Die Genehmigung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung selbst ist ein an sich straftatbestandsmäßiges Verhalten, weil sie das Umweltrechtsgut "Gewässerreinheit" verletzt. Untersucht wird in der Arbeit, ob eine rechtswidrige, aber wirksame behördliche Genehmigung das straftatbestandsmäßige Verhalten zu rechtfertigen vermag. In der Arbeit setzt sich die Autorin mit dem Meinungsstand zur strafrechtlichen Rechtfertigungswirkung auseinander und bietet eigene Vorschläge zur Lösung diese Problems an. Weiter wird die rechtswidrige Zulassung untersucht. Hierbei wird insbesondere auf die Problematik eingegangen, die sich beim Verstoß der Genehmigung gegen zwingende Umweltschutzvorschriften aus strafrechtlicher Sicht stellt. Zu diesem Punkt wird die Lehre von der einheitlichen Rechtswidrigkeit erörtert. gzi/difu
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Gewässerverunreinigung, Strafrecht, Umweltschutzrecht, Behörde, Genehmigung, Rechtswidrigkeit, Verwaltungsakt, Wasserrecht, Verwaltungsrecht, Natur, Umweltschutz, Recht, Wasser
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Bonn: (1986), XIV, 192 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1986)
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Gewässerverunreinigung, Strafrecht, Umweltschutzrecht, Behörde, Genehmigung, Rechtswidrigkeit, Verwaltungsakt, Wasserrecht, Verwaltungsrecht, Natur, Umweltschutz, Recht, Wasser