Landschaftsplanung als Umweltschutzaufgabe. Neue Aufgaben der Grünflächenämter in der Stadtentwicklung.
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IRB: Z 911
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4
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Abstract
Grünflächenplanung bedeutet mehr als die Planung einzelner Grünobjekte. Sie bedeutet auch die Vertretung und Durchsetzung landschaftsplanerischer Zielsetzungen bei allen Planungen im Stadtgebiet, vor allem bei der Bauleitplanung. Die Durchsetzungsmöglichkeiten hängen stark vom Bewusstseinsstand der politischen Gremien ab. Bei Fachbehörden ist noch ein erhebliches Umdenken notwendig. Eine an ökologischen Zielsetzungen orientierte Planung schlägt sich in vielen Details nieder. cs
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Umweltpflege, Grünordnung, Grünplanung, Stadtentwicklung, Landschaftsplanung, Stadtlandschaft, Umweltschutz, Grünflächenamt, Aufgabe
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Gartenamt 33(1984)Nr.8, S.519-525, Abb.
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Umweltpflege, Grünordnung, Grünplanung, Stadtentwicklung, Landschaftsplanung, Stadtlandschaft, Umweltschutz, Grünflächenamt, Aufgabe