Inhalt von Erhaltungssatzungen. BBauG § 39h; BauGB §§ 172 I, 237. BVerwG, Urt. v. 3.7.1987 - 4 C 26/85, Münster.

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1988

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IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4

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Inhalt einer Erhaltungssatzung nach § 39h I BBauG (ab 1.7.1987: § 172 I BauGB) ist außer der Bezeichnung des Erhaltungsgebietes die Angabe, welche der in den Absätzen 3 und 4 des § 39 h BBauG bezeichneten Gründe auf das festgelegte Gebiet zutreffen. Gründe für die Versagung der Genehmigung im Verfahren nach § 39h V BBauG hat die Gemeinde nicht zu regeln. Zur Abgrenzung der Erhaltung baulicher Anlagen aus städtebaulichen Gründen vom Denkmalschutz. (-z-)

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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988), Nr.4, S.357-359

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