Die Nutzung industrieller Abwärme zur Fernwärmeversorgung. Fallgespräch am 10. September im Umweltbundesamt Berlin.

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Berlin

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ZLB: 93/920-4

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In der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aus dem Jahr 1985 wurde die Forderung festgeschrieben, entstehende Wärme zu nutzen (Wärmenutzungsgebot). Um diese Forderung zu erfüllen, müssen für die Nutzung industrieller Abwärme zumindest vier Partner zusammengebracht werden: der Betreiber bzw. Wärmelieferant, das Wärmeversorgungsunternehmen, der Nutzer und die kommunalen und regionalen Behörden. Hierbei treten allerdings noch vielerlei Probleme und Hemmnisse auf. Daher veranstaltete das Umweltbundesamt ein Fachgespräch, um zu klären, warum die umweltfreundlichste Wärmeversorgung - die Nutzung industrieller Überschußwärme - bisher so wenig genutzt wird. Mit der Dokumentation des Fachgespräches werden sowohl die bestehenden Hemmnisse bei der Nutzung industrieller Abwärme zur Fernwärmeversorgung aufgezeigt wie auch Vorschläge zum Abbau dieser Hemmnisse herausgearbeitet. wi/difu

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198 S.

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