Das Verhältnis von Kreisentwicklungsplanung, Bauleitplanung und Regionalplanung.

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SEBI: 82/4972-4

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Abstract

Die Untersuchung beginnt mit einer Begriffsbestimmung, um das für den Fortgang der Arbeit wesentliche Instrumentarium bereitzustellen. Danach wird in einer Bestandsaufnahme die Funktion und Stellung der Kreise im gegenwärtigen Planungssystem der BRD aufgezeigt, wobei besonders auf die gesetzliche Regelung der Kreisentwicklungsplanung in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg eingegangen wird. Auch die Praxis der Entwicklungsplanung ohne gesetzliche Grundlage wird kurz dargestellt. Nach einem Überblick über die Behandlung des Themas Kreisentwicklungsplanung in den offiziellen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und in der Literatur wird untersucht, ob die verfassungsrechtliche Stellung der Kreise die Notwendigkeit einer Kreisentwicklungsplanung begründet und versucht, die Kreisentwicklungsplanung zwischen der staatlichen Planung einerseits und der gemeindlichen Planung andererseits einzuordnen und die Planungsbereiche jeweils voneinander abzugrenzen. geh/difu

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Kreisplanung, Entwicklungsplanung, Bauleitplanung, Regionalplanung, Verfassung, Raumplanungsrecht, Kommunale Selbstverwaltung

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Münster/Westf.:(1978), XXIII, 174 S., Lit.

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Kreisplanung, Entwicklungsplanung, Bauleitplanung, Regionalplanung, Verfassung, Raumplanungsrecht, Kommunale Selbstverwaltung

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Forschungsberichte Zentralinstitut für Raumplanung; 20