Die Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen. Grundrechtsdogmatische Bewertung des neuen Art. 13 EGBGB.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB
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Abstract
Seit Juli 2017 ist das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" Bestandteil des deutschen Familienrechts. Der Gesetzesbegründung zufolge dient es der Rechtsklarheit sowie dem Schutz der betroffenen Minderjährigen. Im Ausland geschlossene Minderjährigenehen erfahren in Deutschland nach der speziellen Vorbehaltsklausel des Art. 13 Abs. 3 EGBGB n.F. grundsätzlich keinerlei rechtliche Anerkennung mehr. Das Gesetz lässt in seiner Pauschalität daran zweifeln, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Gestaltungsspielraums nicht überstrapaziert hat. Der Beitrag nimmt eine kritische Untersuchung der Neuregelungen aus grundrechtsdogmatischer Perspektive vor. Frage ist, ob das Gesetz die Wirksamkeit der betroffenen Ehen im Einzelfall mit Blick auf die unterschiedlichen Grundrechtsdimensionen zu stark beschneidet.
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 2
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S. 41-50