Regionalisierung umweltpolitischer Ziele für den Boden auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung.
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1985
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SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
BBR: Z 703
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Zusammenfassung
Aus der räumlichen Differenzierung sowohl der Empfindlichkeit des Bodens als auch der einwirkenden Belastungen ergibt sich die Raumbedeutsamkeit des Bodenschutzes. Die Belastungstrends sprechen dafür, dass die Bodenprobleme nicht räumlich komplementär wirken, sondern dass sie sich zunehmend räumlich verflechten. Die Analyse dieser Verflechtungen durch räumlich differenzierende Betrachtungsweisen ist eine Voraussetzung für regionalisierte Bodenschutz-Maßnahmen. Dabei ist die Regionalisierung kein Zweck an sich, sondern ein Mittel zur Umsetzung von ökologischen Zielen. Die dadurch gebotene methodische Möglichkeit, flächen- und stoffbezogenen Umweltschutz inhaltlich zu koppeln, gehört zu den inhaltlichen Anforderungen, die der Bodenschutz an die Landes- und Regionalplanung stellt. (Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1985), Nr.1/2, S.39-44, Lit.