Landschaftsplanung als Instrument umweltverträglicher Kommunalentwicklung. Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Eingriffsregelung, Baugenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung -UVP-. Dokumentation zum 249. Kurs vom 30. November bis 2. Dezember 1988 in Mainz.

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1989

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SEBI: 91/2614

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Landschaftsplanung als vorsorgendes, flächendeckendes Instrument und die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Sanktionsmittel von Naturschutz und Landschaftspflege stehen in einem besonderen Verhältnis zu den bodenordnenden Instrumenten des Bauplanungsrechts. Durch die geringe Regelungsdichte des BNatSchG als Rahmengesetz für die planenden Instrumente und aufgrund der unterschiedlichen Verwaltungsorganisationen kommt es zu höchst verschiedenartigen Regelungen und Handhabungen zwischen planendem Naturschutz und der Bauleitplanung in den einzelnen Ländern. Die gemeinsame Veranstaltung von Landschaftsplanern und Bauleitplanern informiert über den Einsatz planerischer Instrumente sowie über das Verhältnis zwischen Landschaftsplanung und städtebaulicher Planung. cp/difu

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Münster: Landwirtschaftsverlag in Komm.(1989), 200 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Schriftenreihe des Instituts für Städtebau Berlin der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung; 47

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